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   BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92   

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https://dejure.org/1992,2455
BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92 (https://dejure.org/1992,2455)
BVerfG, Entscheidung vom 13.07.1992 - 1 BvR 238/92 (https://dejure.org/1992,2455)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juli 1992 - 1 BvR 238/92 (https://dejure.org/1992,2455)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassung der Abgabe von betriebsfremden Waren an gewerbliche Kunden durch einen SB-Großmarkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1993, 751
  • GRUR 1993, 754
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 08.02.1972 - 1 BvR 170/71

    Steinmetz

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92
    Zu dieser gehört auch das Verhalten im Wettbewerb einschließlich der Werbung (vgl. BVerfGE 32, 311 [317]; 65, 237 [247]).

    Wenn das Gesetz unlauteren Wettbewerb untersagt, hält es sich im Rahmen der nach Art. 12 Abs. 1 GG zulässigen Beschränkung der freien Berufsausübung (vgl. BVerfGE 32, 311 [316 f.]).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92
    Außerhalb des Bereichs willkürlicher Rechtsanwendung liegt ein Gleichheitsverstoß dann vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 83, 395 [401]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92
    Ebenso wie die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts ist die Feststellung des Sachverhalts grundsätzlich allein Sache der dafür zuständigen Gerichte und vom Bundesverfassungsgericht nur beschränkt nachprüfbar (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1231/85

    Steuerfreiheit von Beihilfen aus öffentlichen Mitteln

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92
    Außerhalb des Bereichs willkürlicher Rechtsanwendung liegt ein Gleichheitsverstoß dann vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 83, 395 [401]).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92
    Das von Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet die Befugnis, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. BVerfGE 65, 1 [42]).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92
    Grundrechtsbeschränkende Gesetze sind ihrerseits wieder unter Berücksichtigung des beschränkten Grundrechts auszulegen, damit der Vorrang der Grundrechte auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 [208 f.]).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92
    Danach muß sich aus dem Sachvortrag ergeben, daß die Verletzung des Grundrechts, auf das sich der Beschwerdeführer beruft, durch die angegriffene Maßnahme wenigstens möglich erscheint (vgl. BVerfGE 80, 137 [150]).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92
    Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings in seiner Entscheidung zum Nachtarbeitsverbot für Arbeiterinnen (Urteil des Ersten Senats vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 u.a. - Umdruck S. 17 f.) die Verletzung der Handlungsfreiheit eines Arbeitgebers dadurch angenommen, daß er durch ein die Grundrechte Dritter verletzendes Gesetz zur Diskriminierung gezwungen werde.
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92
    Dabei hängt das Ausmaß der Eingriffsmöglichkeiten namentlich von der Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung ab: Je mehr eine zivilgerichtliche Entscheidung grundrechtlich geschützte Voraussetzungen freiheitlicher Existenz und Betätigung verkürzt, desto eingehender muß die verfassungsgerichtliche Prüfung sein, ob eine solche Verkürzung verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 54, 208 [215]).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92
    Berufsausübungsregelungen dürfen vom Gesetzgeber getroffen werden, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und die durch sie bewirkte Beschränkung den Betroffenen zumutbar ist (vgl. BVerfGE 68, 193 [218]; 77, 308 [332]).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

  • BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvL 8/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 49 Abs. 4 Satz 5 PBefG

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 522/78

    Steuerberater

  • BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 310/90

    Unterlassung wettbewerbsverzerrender Ausgabe von Einkaufsausweisen an private

  • BGH, 11.11.1977 - I ZR 179/75

    METRO

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